Dr. phil. Christine Hefti
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Dr. phil. Christine Hefti, Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
 
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SorgerechtKinderschutz

Ein Kind, das Aussagen zu sexueller oder körperlicher Gewalt macht, sollte baldmöglichst auf eine Fachstelle (Kinderpsychiatrischer Dienst, ggf. Polizei) verwiesen werden. Dort wird das Kind von einer Fachfrau mittels einer nicht suggestiven Fragetechnik interviewt und die Aussagen werden auf Video festgehalten. So ist das Kind vor allfälligen weiteren Einvernahmen geschützt und das Videoband dient als 'Dokument' für ein allfälliges späteres Strafverfahren.

Ist die Sachlage unklar oder wird an der Glaubwürdigkeit des Kindes gezweifelt, erstelle ich (oftmals im Rahmen des Strafverfahrens) im Auftrag von Gerichten oder Behörden Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Kindes. In der Regel stütze ich mich dabei auf die wortgetreuen Protokolle der Videobefragung ab. Anhand von bestimmten Kriterien werden die Aussagen des Kindes auf den Realitätsgehalt oder allfällige Lügensignale geprüft, wobei natürlich das Alter des Kindes und seine kindliche Art, die Dinge zu benennen, berücksichtigt werden müssen. Dabei ist eine weiter gehende Beurteilung von verschiedenen Faktoren nötig – so muss das gesamte Lebensumfeld des Kindes, seine Beeinflussbarkeit oder auch mögliche Motive von Bezugspersonen, das Kind zu beeinflussen etc., einbezogen werden.

 

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