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Können sich die Eltern im Falle einer Trennung oder Scheidung nicht einigen,
wer das Sorgerecht über die Kinder erhalten soll, stützen sich Gerichte oder Behörden
oftmals auf Empfehlungen von
Fachpersonen ab, welche geschult sind im Einschätzen der Gefühlswelt der Kinder.
Im Auftrag von Gerichten oder Behörden prüfe ich die Situation des Kindes
(und seiner Geschwister), indem ich mehrere
Gespräche mit Vater und Mutter führe und die Kinder sorgfältig und ganzheitlich abkläre.
Zudem wird je bei Vater und Mutter ein Hausbesuch in Anwesenheit des Kindes (und Geschwister)
durchgeführt und telefonisch werden Informationen von weiteren Bezugspersonen (Lehrkraft, Krippe, Tagesmutter etc.)
eingeholt.
Diese Informationen werden in einem ausfühlichen Bericht festgehalten und anhand bestimmter
Kriterien miteinander verglichen.
Meine Empfehlungen werden immer zum Wohle des Kindes - nicht eines Elternteils - abgegeben.
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