
  
Vormundschaftsbehörden sehen sich oft mit schwierigen Fragestellungen
konfrontiert: Ein Knabe möchte z.B. seinen getrennt lebenden Vater nicht mehr
besuchen, da dieser zu Gewaltausbrüchen neigt. Oder eine Nachbarin wendet sich an die
Behörde, weil sie immer wieder lautes Schimpfen und schreiende Kinder in der Wohnung
nebenan hört. Oder eine Mutter hat den Verdacht, dass ihre Tochter beim getrennt
lebenden Vater sexuell missbraucht wird.....
Im Auftrag von Gerichten oder Behörden verfasse ich kinderpsychologische
Gutachten im Zusammenhang mit Kinderschutzmassnahmen. Bei Verdacht
auf Kindsgefährdung
im Falle von Vernachlässigung/ Verwahrlosung in der Familie
oder Verdacht auf körperlichen/ sexuellen Missbrauch wird die Situation des
Kindes in seinem Umfeld sorgfältig geprüft und mögliche Konsequenzen
für das Kind auf dem Hintergrund meines breiten kinderpsychologischen
Wissens abgewogen.

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